Geschäftsbedingungen

Anforderungen

Wenn Sie zu uns kommen, werden Sie Mitglied der De Poelenburgh Riders Association.

Unterrichtsvereinbarung Duinmanege van Poelenburgh




Die Parteien

Duinmanege van Poelenburgh, Duinweg 129, 1871 AH Schoorl, im Folgenden als Lehrer bezeichnet, und der Kunde, wie oben beschrieben; haben miteinander einen Vertrag abgeschlossen, dem die folgenden Bedingungen zugrunde liegen.

Artikel 1: Inhalt der Vereinbarung

Der Unterricht wird dem Klienten durch oder im Namen des Lehrers erteilt. Bei diesem Unterricht geht es um das Erlernen des Reitens vom Lehrer / eigenen Pferd oder um die Verbesserung der Reitfähigkeiten. Die Unterweisung umfasst auch die selbstständige Durchführung der Unterweisung unter Aufsicht des Auftraggebers. Der Unterricht findet in Reithallen oder Außenreitbahnen, auf dem Gelände der Reitschule oder bei Ausritten im Freien statt.

Artikel 2: Dauer

1. Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung der Unterrichtsvereinbarung in Kraft und wird für einen Zeitraum von drei Monaten geschlossen (Feb-März-April, Mai-Juni-Juli, Aug-Sep-Okt, Nov-Dez-Jan)

2. Der Vertrag verlängert sich jeweils ohne vorherige Ankündigung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit um den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen.

3. Der Vertrag kann sowohl vom Auftraggeber als auch vom Dozenten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum neuen Quartal gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden kann nur schriftlich erfolgen. (Email)

Artikel 3: Pflichten des Dozenten

1. Der Lehrer, der Gruppenunterricht oder Einzelunterricht erteilt, verfügt über ausreichende Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten, um den Kunden verantwortungsvoll zu unterrichten. 2. Der Lehrer sorgt dafür, dass die Sicherheitsvorschriften in seinem Betrieb und beim Unterricht an einem anderen Ort angewendet und eingehalten werden.

Artikel 4: Kundenpflichten und Verhaltensregeln

1. Der Kunde ist verpflichtet, die vom Lehrer festgelegten Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln einzuhalten. Diese Regeln sind in den Vorschriften des Lehrers enthalten. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass seine Familienangehörigen und Besucher diese Vorschriften einhalten.

2. Der Lehrer hat den Kunden bei Vertragsschluss auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen; auf dieser Website zu lesen.

3. Der Lehrkraft ist es gestattet, die vorgenannten Regelungen zwischenzeitlich zu ändern. Änderungen werden dem Kunden stets schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.

Artikel 5: Versicherung

Der Lehrer hat eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die in direktem Zusammenhang mit dem Unterrichtsvertrag stehen. Diese Versicherung ist jedoch kein Ersatz für eine individuelle Krankenversicherung.

Artikel 6: Studiengebühren und Bezahlung

1. Für die Einweisung wurde ein Preis vereinbart, wie auf der Rückseite dieses Vertrages angegeben. Der Lehrer ist berechtigt, die Unterrichtspreise jährlich – ohne Abschluss eines neuen Unterrichtsvertrages – gemäß § 5 der AGB anzupassen.

2. Die Zahlung der Studiengebühr erfolgt im Voraus an die Lehrkraft und spätestens vor Beginn des Zeitraums, für den die Studiengebühr geschuldet ist, durch Überweisung auf eine von der Lehrkraft anzugebende IBAN-Nummer oder durch Barzahlung an den Lehrer oder per Lastschrift pro Monat.

3. Vom Kunden abgesagte Unterrichtseinheiten, die bis spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt wurden, können in Absprache mit der Lehrkraft innerhalb des laufenden Quartals nachgeholt werden. Wenn der Unterricht aufgrund von Katastrophen nicht 24 Stunden vorher abgesagt wird, kann er innerhalb einer Woche nachgeholt werden, sofern ein Platz vorhanden ist.

4. Kann der Unterricht aus welchen Gründen auch immer nicht stattfinden, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, aufgrund einer Epidemie, die gesundheitliche Risiken für die Pferde der Reitschule mit sich bringt, ist eine Rückerstattung der aktuellen Unterrichtskarte nicht möglich und der Kunde zahlt weiter die Unterrichtsstunden sind während des in Artikel 2.1 vereinbarten Zeitraums fällig. Der Lehrer ist jederzeit berechtigt, festzustellen, ob Unterricht stattfinden kann.

Artikel 7: Haftung

1. Der Lehrer ist nicht verpflichtet, für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung, Ersatz zu leisten.

2. Der Lehrer haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder Anweisungen und Anweisungen des Lehrers oder im Namen des Lehrers nicht beachtet.

3. Der Lehrer haftet nur für unmittelbare Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn nachgewiesen werden kann, dass dieser Schaden durch Handlungen des Lehrers oder seines Untergebenen entstanden ist, die der vom Kunden im Geschäftsverkehr gebotenen Sorgfalt zuwiderlaufen. Lehrer sollte berücksichtigt werden. Oder ist das Ergebnis von Vorsatz oder vorsätzlicher Leichtsinnigkeit seitens des Lehrers und seines Untergebenen.

4. Die Haftung des Lehrers für direkte Kosten und Schäden ist stets auf den Betrag beschränkt, für den der Lehrer sich angemessen versichern kann und für den tatsächlich eine Deckung gewährleistet werden kann. Dieser Betrag beträgt maximal 2.500.000 € pro Ereignis und maximal 5.000.000 € pro Versicherungsjahr.

5. Dieser Betrag reduziert sich um den Betrag, der von der Kollektiv-Unfallversicherung mit beschränkter Deckungssumme und Leistung, die mit dem Besitz der Mitgliedschaft in Verbindung mit dem Reiterpass des Kunden verbunden ist, ausbezahlt wird.  

Artikel 8: Risikoakzeptanz

1. Der Kunde kennt und akzeptiert das mit dem Reiten und Umgang mit Pferden im weitesten Sinne verbundene Risiko, das sich aus der eigenen Energie des Tieres und der damit verbundenen Unberechenbarkeit ergibt und welches Risiko sich vor, während und nach der Einweisung manifestieren kann .

2. Der Kunde, der an Reitunterricht, Ausritten, Reitcamps und/oder anderen organisierten Aktivitäten oder Ausritten, Führungen, Zügen, Sätteln und Absatteln, Pflegen und/oder auf dem Gelände und/oder an Aufenthalten in den Stallungen des teilnimmt Der Lehrer im weitesten Sinne des Wortes erklärt, dass er sich des unberechenbaren Verhaltens von Pferden ausdrücklich bewusst ist. Entsteht für ihn/ihr ein Schaden aus dem unvorhersehbaren Verhalten eines Pferdes, so geht dieses Risiko (teilweise) zu Lasten des Kunden. Mit Ausnahme des Schadens gemäß Artikel 5, der unter diese Unterrichtsvereinbarung fällt, ist der Lehrer jederzeit nur verpflichtet, den direkten Schaden bis zu dem Betrag zu ersetzen, für den er sich angemessen gegen solche schadenverursachenden Ereignisse versichern kann und für den Deckung ist tatsächlich gegeben.

Artikel 9: Minderheit, Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten

Die Unterzeichnenden stimmen den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu, da der Abschluss dieser Vereinbarung aufgrund der Minderjährigkeit des Kunden der Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter bedarf.

Zur Genehmigung und gesehen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Duinmanege van Poelenburgh gelten für alle Rechtsbeziehungen, die der Lehrer im Rahmen seines Unternehmens eingeht. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt der Kunde, dass er die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erhalten hat und den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere die damit verbundenen (Haftungs-)Risiken kennt Allgemeine Geschäftsbedingungen.
 

Geschäftsbedingungen:

Auf dieser Seite finden Sie sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Duinmanege van Poelenburgh als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Manege en Ruiterbond (M&RB;). Wenn Sie Fragen haben, können Sie jederzeit eine E-Mail senden oder anrufen! 

Geschäftsbedingungen Duinmanege van Poelenburgh.

Artikel 1.

  1.  Die Mitgliedschaft ist streng personengebunden, Beiträge und Fahrten sind daher nicht übertragbar.
  2.  Die Mitgliedszahlung muss vor dem 1. März des laufenden Jahres erfolgen.
  3.  Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch vom Lehrer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung durch den Kunden kann nur schriftlich erfolgen.
  4.  Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist keine Beitragsrückerstattung möglich.

Artikel 2.

  1. Der Reiter fährt auf eigene Gefahr. Duinmanege van Poelenburgh und Mitarbeiter können nicht haftbar gemacht werden, wenn Personen-, Tier- oder Sachschäden entstehen; Sie können auch nicht für den Verlust oder Diebstahl von Eigentum haftbar gemacht werden.
  2. Duinmanege van Poelenburgh und Mitarbeiter werden von Ansprüchen Dritter freigestellt.
  3. Wer sich für den Reitsport entscheidet, entscheidet sich auch für die damit verbundenen Risiken. Für die Folgen haften wir nicht; Der Umgang mit Pferden und Ponys erfolgt daher auf eigene Gefahr.
  4. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.

Artikel 3.

  1. Der Reiter muss eine halbe Stunde vor Reitbeginn anwesend sein.
  2. Gruppenfahrten müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Die Stornierung von Privatunterricht und Ausritten im Freien muss 48 Stunden im Voraus erfolgen.
  3. Die Standard-Unterrichtskarte ist 3 Monate gültig und umfasst 12 Unterrichtsstunden (+ 1 kostenlose Unterrichtsstunde). Die Fahrkarten müssen im Voraus bezahlt werden. Dies kann per Lastschrift erfolgen.
  4. Zu spät abgesagte Fahrten werden in Rechnung gestellt.
  5. Im Krankheitsfall kann eine zu spät abgesagte Unterrichtsstunde nachgeholt werden. Innerhalb einer Woche nach der verspäteten Absage muss von sich aus ein Termin vereinbart werden.
  6. Nachgeholte Lektionen können nicht storniert werden.
  7. Das Fahren wird während aller Schulferien fortgesetzt.

Artikel 4.

  1. Das Tragen einer Sicherheitskappe (mit CE-Kennzeichnung und EN 1384-Zeichen) ist für jeden Fahrer verpflichtend.
  2. Reiter müssen (Reit-)Stiefel oder festes Schuhwerk mit glatter durchgehender Sohle, Absatz und glattem Abschluss (Reitstiefeletten) in Kombination mit Chaps tragen.

Änderungen der AGB, Hausordnung etc. werden durch Aushang und/oder Newsletter bekannt gegeben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Manege en Ruiterbond (M&RB;). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der M&RB genehmigt; bei der Handelskammer unter der Nummer 40409205 zugunsten ihrer Mitglieder hinterlegt.
 

ALLGEMEINES

Definitionen

Artikel 1

Benutzer
Das Mitglied der M&RB;, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Abschluss von Rechtsbeziehungen für anwendbar erklärt.

Stornierung
Die schriftliche Mitteilung des Kunden an den Nutzer, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden; oder
Die schriftliche Mitteilung des Nutzers an den Kunden, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden.

M&RB;
Reitschule und Reiterverein. Der Verband sowie die ihm unterstellten Sektionen haben das Ziel, die Interessen und die Qualität seiner angeschlossenen Mitglieder zu fördern. Diese Mitglieder sind beruflich in der Pferdebranche tätig. Die Mitglieder des M&RB; ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den Vorschriften und Anforderungen der M&RB führen; an seine Mitglieder.

Kunde
Natürliche oder juristische Person, mit der der Nutzer einen Vertrag abschließt.

Pferd
Pferd oder Pony, auf das sich eine Vereinbarung bezieht.

Vorschriften
Hausordnung und Verhaltensregeln, die zur Information an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.

Reservierungswert
Bei kurzfristigen Vereinbarungen die Gesamtumsatzerwartung, bestehend aus dem vereinbarten Preis;
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit einmalig der vereinbarte Monatsbetrag.

Anwendbarkeit

Artikel 2

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie von der M&RB; zum Wohle seiner Mitglieder. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Nutzer im Rahmen seines Unternehmens abschließt, vorbehaltlich Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, die vom Nutzer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden müssen.

bieten

Artikel 3

  1. Ein Vertragsangebot wird vom Nutzer schriftlich unter Beifügung einer Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben.
  2. Ein Angebot ist datiert und gilt für 2 Monate.
  3. Ein Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistung sowie eine Angabe des Preises und der Stornierungsmöglichkeiten des Kunden.
  4. Ein Angebot gibt die Fälligkeit und die Zahlungsweise an
  5. Beginn, Dauer und Inhalt von Verträgen

 Artikel 4

  1. Ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem das vom Kunden unterschriebene Angebot vom Benutzer zurückgesendet wurde.
  2. Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es sei denn, der Vertrag ist von Natur aus befristet.
     

Preis und Preisänderung

Artikel 5

  1. Der Benutzer verwendet Preise, die von den Diensten abhängen, die der Kunde vom Benutzer erhalten möchte. Der Preis wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
  2. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit hat der Nutzer das Recht, den Preis einmal jährlich zu erhöhen. Diese Erhöhung wird dem Kunden zwei Monate vor Inkrafttreten der Preiserhöhung schriftlich bekannt gegeben. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
  3. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden jederzeit an den Kunden weitergegeben.
     

Zahlung und Anzahlung

Artikel 6

  1. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Lastschrift.
  2. Bei vereinbarter Ratenzahlung zahlt der Kunde die im Vertrag festgelegten Raten und Beträge.
  3. Der Nutzer kann jederzeit verlangen, dass der Kunde beim Nutzer eine Anzahlung in Höhe von maximal dem Reservierungswert bei kurzfristigen Verträgen bzw. einem Monatspreis bei Verträgen auf unbestimmte Zeit hinterlegt. Erhaltene Sicherheitsleistungen werden ordnungsgemäß verwaltet und dienen ausschließlich der Sicherheit des Nutzers.
  4. Der Benutzer kann von der Kaution alles zurückfordern, was der Kunde ihm aus welchem Grund auch immer schuldet. Der Überschuss ist bei Vertragsende vom Nutzer unverzüglich an den Kunden zurückzuzahlen.

Abwesenheits- und Inkassokosten

Artikel 7

  1. Der Kunde gerät von Rechts wegen in Verzug, allein durch die Nichtzahlung zu dem im Vertrag angegebenen Fälligkeitsdatum.
  2. Der Kunde schuldet ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung gesetzliche Verzugszinsen ab dem Ablauf des in Absatz 1 genannten Fälligkeitsdatums bis zum Datum der vollständigen Zahlung. All dies unbeschadet der weitergehenden Rechte, die der Nutzer hat.
  3. Alle Kosten, die durch gerichtliche oder außergerichtliche Erfüllungsansprüche entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten für Geldforderungen werden auf mindestens 15% des zu fordernden Betrags festgesetzt, mindestens aber € 125,=.

Nichterfüllungsvereinbarung und Pfandrechte

Artikel 8

  1. Wenn eine der Parteien eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht erfüllt, hat die andere Partei das Recht, die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung auszusetzen. Bei teilweiser oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung ist eine Aussetzung nur zulässig, soweit der Mangel dies rechtfertigt.
  2. Dem Verwender steht ein Zurückbehaltungsrecht (Zurückbehaltungsrecht) zu, wenn der Kunde eine fällige Verpflichtung nicht erfüllt, es sei denn, das Versäumnis rechtfertigt diese Zurückbehaltung nicht.
  3. Befindet sich ein Kunde länger als drei Monate in Zahlungsverzug, ist der Verwender nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels berechtigt, das Pferd des Kunden zu verkaufen und den daraus resultierenden Erlös mit der dann vom Kunden geschuldeten Forderung zu verrechnen. Dabei werden die Bestimmungen von Artikel 6 (Ziffer 3 und 4) in Bezug auf jede Hinterlegung beachtet.
  4. Der Verwender wird den Kunden spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Verkaufstermin schriftlich über die Verkaufsabsicht informieren.

Auflösungsvertrag

Artikel 9

  1. Der Nutzer kann – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat – einen Vertrag auf unbestimmte Zeit schriftlich kündigen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt, nämlich: – der Nutzer aufgrund einer Umstrukturierung seines Unternehmens das Mietobjekt benötigt Raum selbst;
  • der Nutzer aufgrund behördlicher Maßnahmen gezwungen ist, die Nutzung der angemieteten Flächen zu beenden
  • der Benutzer beendet sein Geschäft;
  • aus sonstigen Gründen dem Nutzer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

     2. Zusätzlich zu dem, was in einem Vertrag vereinbart wurde, kann der Benutzer jeden Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen
per Einschreiben kündigen, wenn:

  • der Kunde, seine Familienangehörigen oder seine Besucher trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Nutzer oder Mitkunden weiterhin derart belästigen, dass die gute Atmosphäre und/oder der gute Name des Unternehmens des Nutzers in der Meinung sind des Benutzers ernsthaft beeinträchtigt werden;
  • der Kunde, seine Familienangehörigen oder seine Besucher den Verpflichtungen aus dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Reglement trotz vorheriger Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, und zwar in einem Umfang, der nach den Maßstäben der Zumutbarkeit und der Fairness halber kann dem Nutzer nicht zugemutet werden, dass die Vereinbarung fortgesetzt wird;
  • wenn Situationen eintreten, in denen die Sicherheit oder Gesundheit anderer Pferde und/oder des Pferdes oder des Menschen des Kunden gefährdet ist. Unter der Voraussetzung, dass im Falle einer akuten, schwerwiegenden Ansteckungsgefahr die Vereinbarung nicht endet, sondern das Pferd vorübergehend in einer Quarantänebox untergebracht oder so eingestallt wird, dass die Ansteckungsgefahr für die anderen Pferde begrenzt ist so viel wie möglich.

     3. Der Kunde bleibt zur Zahlung des vereinbarten Preises für den bereits begonnenen Zeitraum verpflichtet.
 

Spielraum

Artikel 10

Nach Vertragsende muss der Kunde das Unternehmen des Nutzers verlassen und sein gesamtes Eigentum mitnehmen. Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden, die bei der Räumung entstehen und ihm zuzurechnen sind.
 

Stornierung durch den Kunden

Artikel 11

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Vertrag zu stornieren, es sei denn, er bietet gleichzeitig unwiderruflich an, die nachstehend festgelegten Beträge zu zahlen. Jede Stornierung gilt als ein solches Angebot. Ein solches Angebot gilt als angenommen, wenn der Nutzer dem Angebot nicht unverzüglich widerspricht. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und datiert sein. Aus einer mündlichen Stornierung kann der Kunde keine Rechte herleiten.
  2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ist der Kunde in jedem Fall zur Zahlung des Reservierungswertes verpflichtet.
  3. Werden nicht alle vereinbarten Leistungen storniert, gelten die nachfolgenden Bestimmungen anteilig für die stornierten Leistungen.
  4. Beträge, die der Nutzer Dritten im Hinblick auf den gekündigten Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung bereits geschuldet hat, hat der Kunde dem Nutzer jederzeit vollständig zu erstatten, es sei denn, der Nutzer hat durch die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen unangemessen gehandelt . Die entsprechenden Beträge werden vom Reservierungswert abgezogen, auf den in den folgenden Bestimmungen Bezug genommen wird.
  5. Wenn eine Reservierung vorgenommen wurde, die sich auf die vom Nutzer bereitzustellende Unterkunft bezieht, gilt Folgendes für die Stornierung dieser Reservierung:
  • im Falle einer Stornierung mehr als 1 Monat vor Vertragsbeginn ist der Kunde nicht verpflichtet, dem Nutzer irgendwelche Beträge zu zahlen;
  • im Falle einer Stornierung mehr als 14 Tage, aber nicht mehr als einen Monat vor Vertragsbeginn, ist der Kunde verpflichtet, 15% den Reservierungswert an den Benutzer zu zahlen;
  • im Falle einer Stornierung mehr als 7 Tage, aber nicht mehr als 14 Tage vor Vertragsbeginn, ist der Kunde verpflichtet, 35% den Reservierungswert an den Benutzer zu zahlen;
  • im Falle einer Stornierung mehr als 3 Tage, aber nicht mehr als 7 Tage vor Vertragsbeginn, ist der Kunde verpflichtet, 60% den Reservierungswert an den Benutzer zu zahlen;
  • im Falle einer Stornierung mehr als 24 Stunden, aber nicht mehr als drei Tage vor Vertragsbeginn, ist der Kunde verpflichtet, 85% den Reservierungswert an den Benutzer zu zahlen;
  • Im Falle einer Stornierung 24 Stunden oder weniger vor Vertragsbeginn ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reservierungswerts an den Benutzer zu zahlen.
     

Kündigung durch den Nutzer

Artikel 12

  1. Jede Vereinbarung in Bezug auf eine Gruppenaktivität wird vom Benutzer unter dem Vorbehalt ausreichender Teilnahme und ausreichender Kapazität abgeschlossen.
  2. Ohne ausreichende Teilnahme oder ohne ausreichende Kapazität hat der Benutzer das Recht, eine Vereinbarung über eine Gruppenaktivität zu kündigen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
  3. Der Nutzer hat das Recht – ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein – einen Vertrag zu kündigen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Nutzung der Rechte aus dem Vertrag durch den Kunden so anders ist, als man hätte erwarten können aufgrund einer Ankündigung des Kunden oder aufgrund der Leistungsfähigkeit dieses Kunden, dass der Nutzer den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn ihm die tatsächliche Natur dieser Nutzung bekannt gewesen wäre. Macht der Nutzer von diesem Recht nach Zustandekommen des Vertrages Gebrauch, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen, seine Zahlungspflicht für den Rest erlischt jedoch. Die Vergütung für die erhaltenen Leistungen wird ggf. zeitanteilig berechnet.
  4. Der Nutzer ist berechtigt, anstelle der Ausübung seiner Befugnis gemäß vorstehendem Absatz 3 weitere Anforderungen an den Kunden im Hinblick auf die Nutzung der Rechte aus dem Vertrag zu stellen. Liegen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Anforderungen nicht erfüllt werden (oder werden), ist der Nutzer dennoch berechtigt, die in Absatz 3 genannte Befugnis auszuüben.
     

Verhaltensregeln und Vorschriften

Artikel 13

  1. Der Kunde, seine Familienangehörigen und seine Besucher sind verpflichtet, die vom Nutzer aufgestellten Verhaltensregeln einzuhalten. Diese Regeln sind in den Vorschriften des Unternehmens des Benutzers enthalten.
  2. Der Nutzer wird diese Regelungen bei Vertragsschluss übergeben.
  3. Dem Nutzer ist es gestattet, die vorgenannten Verhaltensregeln zwischenzeitlich zu ändern. Änderungen werden dem Kunden stets mitgeteilt.
     

Haftung Benutzer

Artikel 14

  1. Unter Beachtung der Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels haftet der Benutzer weder für Diebstahl, Unfälle oder Schäden in seinen Räumlichkeiten noch für Schäden, die sich aus der Verwendung der vom Benutzer angebotenen Produkte ergeben.
  2. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Nutzers beruhen.
  3. Der Nutzer haftet gegenüber dem Kunden nur dann für Schäden, wenn diese Schäden nachweislich durch Handlungen des Nutzers oder im Namen des Nutzers entstanden sind, die in ernsthaftem Widerspruch zu der im Geschäftsbetrieb des Nutzers gebotenen Sorgfalt stehen .
  4. Der Benutzer haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder diesbezügliche Anweisungen des Benutzers oder im Namen des Benutzers nicht befolgt hat.
  5. Der Benutzer haftet nicht für indirekte Kosten und indirekte Schäden, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit oder verursacht durch einen Fehler oder Mangel bei der Durchführung der Vereinbarung stehen.
  6. Die Haftung des Benutzers für alle direkten Kosten und Schäden, die in irgendeiner Weise mit einem Fehler oder Mangel bei der Vertragsdurchführung zusammenhängen oder dadurch verursacht werden, ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, für den der Benutzer für solche schadensverursachenden Ereignisse verantwortlich ist. versichern können und für die tatsächlich Deckung besteht.
     

Haftpflicht Kunde und Versicherung

Artikel 15

  1. Der Kunde haftet gegenüber dem Nutzer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm, seinen Familienmitgliedern und seinen Tieren verursacht werden.
  2. Der Kunde hat sein gesamtes bewegliches Eigentum einschließlich seines Pferdes, das sich im Betrieb des Nutzers aufhält, gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern. Außerdem muss dieser für sein Pferd, das beim Betrieb des Nutzers bleibt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und unterhalten. Diese Haftpflichtversicherung muss das Besitzrisiko des Pferdes versichern, auch wenn das Pferd bei Dritten eingestallt ist.
     

Unterkunft

Artikel 16

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, während der Vertragsdauer – vorbehaltlich besonderer Umstände – dem Kunden eine Unterkunft in betriebsüblicher Qualität zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Nutzer ist außerdem – vorbehaltlich besonderer Umstände – verpflichtet, die damit verbundenen Leistungen zu erbringen bzw. die in seinem Betrieb üblichen Einrichtungen bereitzustellen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Nutzer unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 (Stornierung) berechtigt, eine Reservierung eines Kunden als storniert zu betrachten, wenn der Kunde sich dem Nutzer nicht vor 18.00 Uhr am ersten reservierten Tag gemeldet hat.
  4. Der Nutzer ist berechtigt, vom Kunden zu verlangen, eine andere Unterkunft zu zahlen, als gemäß der jeweiligen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden sollte, es sei denn, eine solche Forderung ist als offensichtlich unfair und offensichtlich zu unbequem für den Kunden anzusehen.
  5. Im oben unter Ziffer 4 genannten Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag, auf den sich der vorgenannte Wunsch des Nutzers bezieht, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet seiner Verpflichtungen aus anderen Verträgen. Erspart sich der Nutzer Aufwendungen, indem er aufgrund des Vorstehenden eine andere Unterkunft zur Verfügung stellt, als nach der jeweiligen Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden sollte, so steht dem Kunden der Betrag dieser Ersparnis zu. Im Übrigen ist der Nutzer niemals zu einer Entschädigung verpflichtet.
     

Pferde

Artikel 17

  1. Pferde werden nur in Absprache mit dem Nutzer platziert. Es ist nicht möglich, ein Tier vor Ort zu verkaufen und ohne vorherige Rücksprache mit dem Nutzer durch ein anderes Pferd zu ersetzen.
  2. Neue Pferde müssen immer gemäß den geltenden Regeln des Königlich Niederländischen Pferdesportverbandes (KNHS) sowie gegen Rhinopneumonie geimpft werden. Eine Impfbescheinigung dieser Impfungen muss dem Benutzer vor der Ankunft des betreffenden Tieres vorgelegt werden.
  3. Mit Ausnahme von Pferden, die nur für sehr kurze Zeit im Betrieb des Benutzers bleiben, werden alle Pferde gleichzeitig zu festgelegten Zeiten in Absprache mit einem Tierarzt mindestens einmal alle 9 Monate gemäß den in Absatz genannten Vorschriften geimpft 2 oben.
  4. Mit Ausnahme von Pferden, die nur sehr kurz im Betrieb des Nutzers bleiben, werden alle Pferde zu festen Zeiten ca. 5 mal im Jahr (gleichzeitig) entwurmt. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des jeweiligen Tierhalters und werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  5. In besonderen Situationen können nach Ermessen des Nutzers aus gesundheitlichen Gründen Vorkehrungen getroffen werden, um die Einschleppung oder Verbreitung ansteckender Tierseuchen zu verhindern. Diese Maßnahmen werden immer in Absprache mit dem Tierarzt des Benutzers getroffen.
     

Tierarzt

Artikel 18

  1. Benötigt das Pferd eines Kunden eine tierärztliche Versorgung oder Behandlung, erfolgt dies nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden durch den Tierarzt des Kunden.
  2. In Notsituationen ist der Nutzer selbstständig berechtigt, den Tierarzt des Kunden hinzuzuziehen. Ist dieser nicht erreichbar, ist der Nutzer berechtigt, den Tierarzt des Mietstalls hinzuzuziehen. Ob ein Notfall vorliegt, liegt allein im Ermessen des Nutzers.
  3. Die Kosten für die tierärztliche Versorgung oder Behandlung sind nicht im Preis inbegriffen und werden dem Kunden vom Nutzer gesondert in Rechnung gestellt.
     

Anhänger und andere (Pferde-)Transportmittel

Artikel 19

  1. Anhänger und andere Transportmittel werden nur in Absprache mit dem Nutzer und an dem vom Nutzer bezeichneten Ort abgestellt. Pkw, Anhänger und andere Transportmittel werden vorübergehend auf den dafür vorgesehenen Plätzen beim Nutzer abgestellt.
  2. Der Nutzer hat das Recht, für das bauliche Abstellen von Anhängern und anderen Transportmitteln beim Unternehmen des Nutzers ein Entgelt zu verlangen.
  3. Alle beim Verwender verbleibenden Anhänger und sonstigen Transportmittel des Kunden gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat für eine Versicherung dieser Gegenstände sowie entsprechende Sicherungsmaßnahmen, wie Deichselsperre und dergleichen zu sorgen.
     

Beschwerden

Artikel 20

  1. Reklamationen über die Durchführung des Vertrags müssen innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Kunde die Mängel entdeckt hat oder feststellen konnte, vollständig und klar beschrieben beim Benutzer eingereicht werden.
  2. Eine nicht rechtzeitige Reklamation kann dazu führen, dass der Kunde seine diesbezüglichen Rechte verliert.
     

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Artikel 21

  1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen nicht.
  2. Erscheint eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam, so gilt als vereinbart eine wirksame Ersatzbestimmung, die der unwirksamen Bestimmung in Umfang und Umfang möglichst nahe kommt.
     

Rechtswahl und Gerichtsstand

Artikel 22

o Die Vereinbarungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt wurden, unterliegen niederländischem Recht.
o Für Streitigkeiten ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.

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